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- Zollverordnung
Anmeldungen von ein- und ausreisenden Reisenden
Reisende, die Gepäck und Gegenstände mitführen, müssen über den vom Zoll eingerichteten Ort ein- oder ausreisen, der Zollaufsicht akzeptiert und die Zollabfertigungsverfahren beim Zoll gemäß den Vorschriften abfertigt.
Deklaration: Reisende können an der Ein- und Ausreisekontrollstelle den roten oder grünen Kanal zur Zollabfertigung wählen. Mit Ausnahme von Personen, die von der Zollaufsicht befreit sind, und Reisenden unter 16 Jahren, die mit Erwachsenen reisen, müssen die ein- und ausreisenden Reisende die Gegenstände bei sich tragen, die beim Zoll deklariert werden sollen, das „Deklarationsformular für einreisende und ausreisende Reisende der Volksrepublik China“ (im Folgenden als „Deklarationsformular“ bezeichnet) ausfüllen, um schriftlich beim Zoll zu deklarieren und den „Deklarationskanal“ (auch als „roter Kanal“ bezeichnet) zu wählen; Wenn ein- und ausreisende Reisende keine Gegenstände mitführen, die beim Zoll deklariert werden sollen, müssen sie das „Deklarationsformular“ nicht ausfüllen und den „nicht angemeldeten Kanal“ (auch als „grüner Kanal“ bezeichnet) für die Zollabfertigung wählen. Reisende, die die Zollbestimmungen nicht kennen oder nicht wissen, wie sie einen Kanal auswählen sollen, sollten den „Deklarationskanal“ wählen und die Zollformalitäten abfertigen oder sich vom Zoll beraten lassen. Wenn Sie Gepäck separat transportieren lassen möchten, füllen Sie das „Deklarationsformular“ aus.